Die Qualitätssicherung ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen und effizienten Dokumentation von Arbeitsabläufen.
Alle Arbeitsgänge und die daraus resultierenden Befunde, werden in einem kundeneigenen Ordner archiviert. So ist immer gewährleistet, dass jedes Ereignis in Zusammenhang mit dem entsprechenden Kunden vermerkt ist.
Hierzu gehört die Gesetzliche Grundlage für die Dokumentationspflicht nach GefStoffV, Anhang III, Nr. 4.
HACCP = Hazard Analysis Critical Control Point / Risiko-Analyse-Kritischer-Kontroll-Punkte